Informatik
Das Fach Informatik wird am JHG derzeit im Wahlpflichtbereich II, also in den Klassen 8 und 9 (G8) bzw. 9 und 10 (G9) sowie in der Oberstufe angeboten.
Das Leben in der heutigen Gesellschaft wird in weiten Teilen von Medien und automatisierten Prozessen bestimmt. Der Kurs im Wahlpflichtbereich II nimmt darauf Bezug und erweitert in einzelnen Bausteinen die medialen Kompetenzen und vermittelt Grundkenntnisse im Programmieren. In der Sek I sind folgende Module vorgesehen, die so oder in abgewandelter Folge bearbeitet werden:
- Grafikprogramme (Vektorgrafik/ Pixelgrafik – Begriff der Objektorientierung)
- Programmierung von kleinen Computerspielen mittels Scratch
- Weiterführende Programmierung mittels Karol, dem Roboter
- Erstellung dreidimensionaler Objekte und Produktion mit dem 3D-Drucker
- Grundlagen von HTML; Chancen und Probleme des Internets
- Programmierung von Mikroprozessoren (Arduino)
- Codierung und Verschlüsselungsverfahren
In der Oberstufe kann Informatik ab der Einführungsphase (EF) als Grundkurs gewählt werden. Auch wer in der Mittelstufe kein Informatik hatte, kann das Fach problemlos wählen. Denn Vorkenntnisse werden für den Grundkurs in der Oberstufe nicht vorausgesetzt.
Der Grundkurs Informatik der EF vermittelt vor allem erste Programmierkenntnise in der Programmiersprache Java. Die Schüler entwerfen und programmieren mit Hilfe der didaktischen Bibliothek GLOOP eine virtuelle dreidimensionale Welt, z. B. eine Stadt mit
Häusern, Plätzen, Straßen, fahrenden Autos und sich bewegenden Lebewesen. Dabei üben sie räumliches Denken und die Basiskonzepte der objektorientierten Programmierung.
Die Themen der Qualifikationsphase (Q1/Q2) werden ebenfalls hauptsächlich im Rahmen von Programmier-Projekten behandelt:
- Datenstrukturen (Wie kann eine Suchmaschine wie google meine Anfrage so schnell beantworten?)
- Datenbanken (Wie und wo werden meine Daten beim Online-Shopping gespeichert?)
- Rechner-Architektur (Wie funktioniert ein Computer in seinem Innern?)
- Automatentheorie, Grenzen der Berechenbarkeit